1. Vereinbarung
Diese Bedingungen dienen sowohl als Vereinbarung als auch als IHRE GARANTIE zwischen Universal Renewables Ltd T/A Universal Eco Homes (The Roof Cleaning Experts) Services (das Unternehmen) und Ihnen (der Kunde), um die Waren und Dienstleistungen, die der Kunde benötigt, gegen Bezahlung zum Zweck der Durchführung von Business-to-Business-Vereinbarungen zu liefern. Der Kunde sollte sich vergewissern, dass er diese Bestimmungen gelesen hat, bevor er einen offiziellen Auftrag erteilt. Der Auftrag ist jedoch erst dann angenommen, wenn das Unternehmen eine eindeutige schriftliche Bestätigung ausstellt, damit ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt. Das Unternehmen kann diese Bestimmungen auch jederzeit ohne Vorankündigung ändern und/oder aktualisieren; der Kunde kann jedoch per Post oder E-Mail eine aktuelle Version dieser Bedingungen anfordern, wenn er dies für angemessen hält. Nimmt ein Kunde jedoch ein Angebot des Unternehmens an, so wird davon ausgegangen, dass er ausnahmslos mit allen in diesen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen einverstanden ist, so dass das Unternehmen die vereinbarten Arbeiten ausführt. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass der Betrieb für alle Sachschäden, die entstehen können, vollständig entschädigt wird, es sei denn, sie werden durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Personen verursacht, die bei dem Betrieb angestellt sind und/oder für ihn Arbeiten ausführen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Unternehmer aber auch NICHT für Schäden an losem Material, Farbe, Holz, Verkleidungen oder Fenstern haftbar gemacht werden, die dem Kunden bereits zu Beginn und/oder während der Ausführung der Arbeiten vom Unternehmen als beschädigt gemeldet und schriftlich, durch Fotos und/oder Videos dokumentiert wurden.
2. Vorschriften für Bauplanung und -management Anforderungen
Für den Fall, dass das Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden auf einer Business-to-Business-Basis abschließt, verpflichten wir uns, die geltenden Vorschriften und Anforderungen der Construction Design and Management Regulations (CDM) einzuhalten, während wir auf einer Baustelle/einem Gelände arbeiten, das einem Kunden gehört.
Es wird vereinbart, dass nach Erhalt einer offiziellen mündlichen und/oder schriftlichen Bestätigung oder einer offiziellen Auftragsnummer der Vertrag zustande kommt, bevor das Unternehmen mit den Arbeiten beginnt, und dass dann alle relevanten Arbeitspläne und Genehmigungen in Anspruch genommen werden. Wo immer es erforderlich ist, wird das Unternehmen alle Informationen vorbereiten und zur Verfügung stellen, die für die Berücksichtigung und das Verständnis eines bestimmten Kunden erforderlich sind, einschließlich der Projektmethodenbeschreibung und der Risikobewertung, um die CDM-Anforderungen und die sicheren Arbeitsverfahren zu erfüllen.
Aufgrund der Art der Arbeiten, die das Unternehmen durchführt, kann das Unternehmen nicht garantieren, dass alle Oberflächen, an denen das Unternehmen arbeitet, wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden können. Daher wird das Unternehmen in jedem Fall eine Probe durchführen, die entweder vom Kunden selbst oder von seinem Beauftragten (auch bekannt als sein benannter Vertreter, den der Kunde bei Abschluss eines Geschäftsvertrags mit dem Unternehmen schriftlich benennen muss) genehmigt werden muss. Sobald das vorgenannte Testmuster vom Beauftragten des Kunden genehmigt wurde, gilt dies als akzeptierter Endstandard für die Arbeiten, die im Rahmen des zwischen den beteiligten Parteien in einem bestimmten Fall vereinbarten Vertrags ausgeführt werden sollen.
Im Rahmen einer Business-to-Business-Vereinbarung obliegt es dem Kunden, über den von ihm benannten Vertreter eine Einweisung in den Standort vorzunehmen. Dieser wird vom Unternehmen als klarer und eindeutiger Kenner des Standorts und der Dienstleistungen angesehen und muss alle Notfallprotokolle des Kunden sowie die Kontaktdaten für alle möglichen Notfälle kennen.
Vom Kunden wird außerdem erwartet, dass er seinen benannten Vertreter mit ausreichenden Befugnissen für den Fall ausstattet, dass es sich als notwendig erweist, sich mit Angelegenheiten zu befassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Änderung oder Abänderung der auszuführenden Arbeiten, die Unterzeichnung von Projektabschlussbescheinigungen/Zufriedenheitsmitteilungen und die Behandlung aller anderen Angelegenheiten, die ansonsten in den Zuständigkeitsbereich des Kunden fallen würden.
Bei Vereinbarungen zwischen Unternehmen ist es erforderlich, dem Kunden eine umfassende schriftliche Aufstellung der Arbeiten zu übermitteln, die im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Parteien durchgeführt werden sollen, zusammen mit einer schriftlichen Liste aller Personen, die die Arbeiten ausführen werden (gegebenenfalls wird das Unternehmen die Liste der Personen, die die Arbeiten ausführen, schriftlich aktualisieren).
Es obliegt dem Kunden, ungehinderten und freien Zugang zu allen Bereichen des Standorts zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vor-Ort-Dienste, zu denen das Unternehmen Zugang benötigt, um die vereinbarten Arbeiten im Rahmen einer bestimmten Vereinbarung ausführen zu können. Für den Fall, dass es zu Verzögerungen oder Kürzungen kommt, die das Unternehmen in der Praxis nicht berücksichtigen kann, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass in diesem Fall zusätzliche Kosten gemäß der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Stornierungspolitik anfallen können.
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde auch für einen ungehinderten und freien Zugang zu den Wasser- und Stromleitungen vor Ort sorgen, falls diese vom Unternehmen benötigt werden, um die vereinbarten Arbeiten durchzuführen.
Falls die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Arbeit mehr als einen Tag in Anspruch nimmt und das Unternehmen darüber informiert wurde und zugestimmt hat, dass es für das Unternehmen ineffizient ist, seine Ausrüstung am Ende eines jeden Arbeitstages zu entfernen, muss der Kunde für eine sichere, verdeckte Lagerung dieser Ausrüstung vor Ort sorgen, es sei denn, dies ist im Kostenvoranschlag/Angebotsplan ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt den Mitarbeitern des Unternehmens, die die vertraglich vereinbarten Arbeiten ausführen, Sozialeinrichtungen, insbesondere Toiletten und gegebenenfalls Kantinen, zur Verfügung, es sei denn, dies ist im Kostenvoranschlag/Angebotsplan ausdrücklich ausgeschlossen.
Fallen bei den Arbeiten, die das Unternehmen im Rahmen seiner Vereinbarung mit einem Kunden durchführt, Abfälle an, so sind diese auf dem Gelände der vom Kunden benannten Abfallentsorgungsstelle zu entsorgen, es sei denn, dies ist im Kostenvoranschlag/Angebotsplan ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte im Laufe einer bestimmten Beziehung zwischen dem Unternehmen und einem bestimmten Kunden aus irgendeinem Grund eine Stornierung erforderlich sein, muss auf den Abschnitt Stornierungspolitik verwiesen werden, der auch hier als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.
3. Unsere Inspektion
Das Unternehmen wird das Grundstück des Kunden immer inspizieren wollen, bevor die Arbeiten vereinbart werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Baustelle, die Wasserversorgung im Freien und Schäden. Sowohl vor als auch nach Abschluss der Arbeiten werden Fotos/Videos von der Baustelle des Kunden gemacht, da das Unternehmen nicht für bereits vorhandene Schäden haftet. Stimmt das Unternehmen zu, einen Kostenvoranschlag ‘vor Ort’ auf der Grundlage von Kundenfotos, Google Maps oder einer anderen Software zu erstellen, ist sich der Kunde darüber im Klaren, dass Schäden nicht so einfach wie ‘vor Ort’ festgestellt werden können. Das Unternehmen kann zwar nicht für unerkannte Schäden haftbar gemacht werden, aber es wird diese Schäden nach Möglichkeit für den Kunden identifizieren. Wenn der Betrieb mit den Arbeiten beginnt und während der Ausführung der Arbeiten weitere Schäden feststellt, fotografiert er diese und stellt die Arbeiten ein, bis der Kunde den Schaden anerkannt hat, ohne dass ein zwischen den Parteien vereinbarter Zeitrahmen überschritten wird. Sollte der Moos- und Flechtenbefall auf dem Grundstück des Kunden schlimmer sein als ursprünglich angenommen, so dass eine weitere Reinigung erforderlich ist, wird der Unternehmer den Kunden nach Beginn der Arbeiten darauf hinweisen. Zu diesem Zeitpunkt wird das Unternehmen den Kunden darauf hinweisen, dass zunächst eine kostenpflichtige Probereinigung durchgeführt werden sollte, wobei der gezahlte Preis vom endgültigen Auftragswert abgezogen wird.
4. Die allgemeinen Verpflichtungen des Unternehmens
In Verbindung mit der Notwendigkeit, die CDM-Anforderungen und die anderen in diesen Bedingungen aufgeführten Punkte einzuhalten, garantiert das Unternehmen, dass das Personal, das im Rahmen der Vereinbarung mit dem Auftraggeber arbeitet, die vom Auftraggeber im Einzelfall eingeführten Sicherheitsverfahren kennt und einhält.
Wenn der Kunde und/oder seine Bediensteten oder Beauftragten, auch durch einen Handelsstreit, das Unternehmen daran hindern, die in einem bestimmten Vertrag mit einem Kunden festgelegten Dienstleistungen zu erbringen, gelten diese Dienstleistungen als für den Kunden erbracht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Schließung seines Betriebsgeländes über die gesetzlichen Feiertage, wie z. B. Weihnachten, hinaus ausgedehnt hat, und zwar in Übereinstimmung mit den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Stornierungs- und Umschuldungsrichtlinien.
Sollte es im Umgang mit einem Kunden notwendig werden, ist das Unternehmen stets bestrebt, etwaige Bedenken so schnell wie möglich auszuräumen, um ein positives Ergebnis für alle an einer bestimmten Vereinbarung beteiligten Parteien zu erzielen. Kann ein Unternehmen jedoch ein in einem bestimmten Fall auftretendes Problem nicht lösen, ist es gehalten, innerhalb von 48 Stunden einen schriftlichen Bericht über seine Bedenken (zusammen mit etwaigen Nachweisen) vorzulegen, damit die Angelegenheit weiter geprüft werden kann.
5. Die allgemeinen Pflichten des Kunden
Neben der Notwendigkeit, die CDM-Anforderungen und die anderen in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Punkte einzuhalten, darf der Kunde während der Ausführung der vom Kunden geforderten Dienstleistungen, die in seinem Vertrag mit dem Unternehmen festgelegt sind, oder innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf eines befristeten Vertrags oder nach Beendigung der Arbeiten, keiner Person, die im Auftrag des Unternehmens für den Kunden arbeitet, eine ähnliche Beschäftigung anbieten oder anbieten. Darüber hinaus darf der Kunde diejenigen, die im Auftrag des Unternehmens für den Kunden arbeiten, nicht dazu verleiten, auffordern oder vorstellen, eine Beschäftigung bei einer anderen Person, Firma oder einem Unternehmen aufzunehmen, die mit dem Unternehmen in Wettbewerb stehen könnten. Wird in diesem Zusammenhang ein konkretes Fehlverhalten festgestellt, so stellt das Unternehmen dem Kunden eine Honorarrechnung über £3,000.00p.
Der Kunde garantiert außerdem, dass alle Teile seines Betriebsgeländes für die Personen, die im Auftrag des Unternehmens für den Kunden arbeiten, absolut sicher sind, um dort zu arbeiten. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er durch die Zulassung von Personen, die für ihn Arbeiten in seinem Unternehmen ausführen, alle gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit der Personen, die für den Kunden Arbeiten im Auftrag des Unternehmens ausführen, vollständig und absolut einhält. Für den Fall, dass eine der Personen, die Arbeiten im Auftrag des Unternehmens für den Kunden ausführen, vernünftigerweise davon ausgeht, dass sie möglicherweise einem unangemessenen Risiko oder einer Gefahr für ihre persönliche Sicherheit ausgesetzt sein könnte, kann das Unternehmen die Kosten in derselben Weise in Rechnung stellen, wie wenn die vom Unternehmen für den Kunden auszuführenden Arbeiten abgeschlossen wären.
Darüber hinaus wird das Unternehmen zwar alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass keine Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen des Kunden entstehen, insbesondere an Fahrzeugen, Pflanzen und Bäumen, Fenstern, Türen, Möbeln, Maschinen und anderen Ausrüstungsgegenständen, aber das Unternehmen trägt KEINE VERANTWORTUNG für Schäden an solchen Gegenständen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, zu haften, da dies auf eigenes Risiko geschieht. Wenn sich nämlich bewegliche oder unbewegliche Gegenstände in der Nähe der Arbeiten befinden, muss der Kunde dafür sorgen, dass diese Gegenstände an einen sicheren Ort gebracht oder zu ihrem Schutz abgedeckt werden, da die Gerüste in der Regel vom Unternehmen aufgestellt werden, um die mit einem bestimmten Kunden vereinbarten Arbeiten durchzuführen. Es obliegt dem Kunden auch, alle Nachbarn und andere Parteien in der Umgebung über die potenziellen Risiken zu informieren, die mit den Arbeiten verbunden sind, die der Kunde durchführen lässt, damit die Nachbarn beispielsweise ihre Fahrzeuge und andere Gegenstände, die beschädigt werden könnten, aus der Umgebung entfernen können. Für den Fall, dass bewegliches oder unbewegliches Eigentum des Kunden, seiner Nachbarn oder anderer Personen in der Umgebung in irgendeiner Form beschädigt wird, trägt der Kunde ausnahmslos die Verantwortung für den entstandenen Schaden.
Wie bereits an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen erwähnt, können bestimmte Verfahren für Meereslebewesen schädlich sein, so dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, das Unternehmen vor Beginn der Arbeiten zu informieren, wenn sich auf seinem Grundstück Gewässer befinden. Der Kunde MUSS Er muss auch dafür sorgen, dass alle Türen und Fenster fest verschlossen sind und dass alle benachbarten Unternehmen vor Beginn der Arbeiten des Unternehmens informiert werden, damit sie die Möglichkeit haben, ihr eigenes Eigentum zu schützen. Der Kunde muss den Betrieb auch auf die Verwendung von Solaranlagen hinweisen und dafür sorgen, dass diese bei Arbeitsbeginn und bis zum Abschluss der vereinbarten Arbeiten durch die Mitarbeiter des Betriebs ausgeschaltet sind. Stellt ein Mitarbeiter des Unternehmens fest, dass eine Solaranlage während der Ausführung der Arbeiten für einen bestimmten Kunden eingeschaltet ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Arbeiten für diesen Kunden einzustellen, ohne für daraus resultierende Verzögerungen bei den von den Parteien im Einzelfall vereinbarten Arbeiten zu haften.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, wird das Unternehmen auch NICHT das Grundstück eines Kunden zu betreten, es sei denn, frei umherlaufende Haustiere oder andere Tiere sind gesichert und von dem Ort entfernt, an dem die Mitarbeiter des Unternehmens für den Kunden Arbeiten jeglicher Art durchführen, die mit dem Unternehmen vereinbart worden sind. Darüber hinaus wird das Unternehmen NICHT Aufnahme, Fortsetzung oder Abschluss von Arbeiten, die ein Kunde verlangt NICHT jemand, der geistig zurechnungsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist, ist anwesend ZU JEDER ZEIT ohne Ausnahme. Schließlich behält sich das Unternehmen für den Fall, dass Anzeichen von Drogenmissbrauch in einem Bereich festgestellt werden, in dem die Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten müssen, um die von einem Kunden geforderten Arbeiten auszuführen, das Recht vor NICHT mit diesen Arbeiten zu beginnen oder sie fortzusetzen, bis sie zur Zufriedenheit der Mitarbeiter des Unternehmens beseitigt sind. Für den Fall, dass einer der drei in diesem Absatz genannten Punkte eine beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt, um vom Kunden gelöst zu werden, behält sich das Unternehmen außerdem das Recht vor, zusätzliche Zahlungen für alle Kosten zu verlangen, die durch diese Verzögerungen entstanden sind.
6. Angebot für Waren und Dienstleistungen
Jeder Kostenvoranschlag, den das Unternehmen dem Kunden unterbreitet, enthält die Mehrwertsteuer und basiert entweder auf den bei der Besichtigung des Standorts durch das Unternehmen verfügbaren Beweisen oder auf zeitgenössischen Fotos und gilt für einen Zeitraum von bis zu 3 MONATE ohne dass eine förmliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien getroffen wurde. Ungeachtet dieses Punktes in diesen Geschäftsbedingungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, einen Kostenvoranschlag vor Abschluss der Arbeiten zu ändern oder abzuändern. Die Änderung eines Kostenvoranschlags kann unter anderem Reparaturen oder zusätzliche Arbeiten umfassen, die unter den jeweiligen Umständen für den Kunden erforderlich sind.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Dienstleistungen und Materialien durch das Unternehmen an den Kunden, unter Ausschluss der Bestimmungen aller anderen möglichen Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bedingungen, die vom Kunden im Rahmen eines Auftrags, einer Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments, das in einem bestimmten Fall verwendet werden kann, angewendet werden könnten.
Die Annahme des vom Unternehmen unterbreiteten Angebots durch den Kunden gilt als Angebot des Kunden, die Dienstleistungen, Waren und erforderlichen Materialien gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu erwerben, zusammen mit dem, was speziell zwischen den Parteien vereinbart wurde, und als solches gilt die Bestätigung der Annahme des Kunden durch das Unternehmen als Annahme dieses Angebots.
Der Kunde erkennt aus freien Stücken an, dass er durch die Annahme eines vom Unternehmen erstellten Kostenvoranschlags keinerlei Zusicherungen, Garantien oder andere Bestimmungen übernimmt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen oder bezieht sich speziell auf die vereinbarte Arbeit.
7. Die Fertigstellung und Änderung der vereinbarten Arbeiten
Kein Vertreter, Angestellter oder Bediensteter des Unternehmens oder des Kunden kann irgendeinen Aspekt dieser Geschäftsbedingungen einseitig ändern. Falls Änderungen und/oder Ergänzungen vorgenommen werden, müssen diese in Briefen genehmigt und vereinbart werden, die von und zwischen den benannten Vertretern des Unternehmens und dem Kunden auf bilateraler Basis geschrieben werden. Sobald die Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen vereinbart sind, gelten diese Änderungen und/oder Ergänzungen als Bestandteil dieser Bedingungen.
Der Kunde oder der von ihm benannte Vertreter muss bei Beginn der vereinbarten Arbeiten anwesend sein, um den Beginn der Arbeiten zu genehmigen und deren Abschluss zu bestätigen, wenn die Arbeiten im Namen des Unternehmens abgeschlossen sind. Darüber hinaus muss der Kunde oder der von ihm benannte Vertreter jeden Tag, an dem die Arbeiten während der Laufzeit eines Vertrags mit einem bestimmten Kunden fortgesetzt werden sollen, schriftlich abzeichnen‘. Ist der vom Kunden benannte Vertreter an einem Tag, an dem das Unternehmen im Rahmen einer bestimmten Vereinbarung Arbeiten für den Kunden ausführt, nicht verfügbar, so gilt die Arbeit als abgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen wird innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abschlussdatum benachrichtigt.
In Übereinstimmung mit den CDM-Anforderungen, die bereits an anderer Stelle in diesen Bedingungen dargelegt sind, und gegebenenfalls in den Bedingungen einer bestimmten Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem bestimmten Kunden, muss der benannte Vertreter des Kunden der Fertigstellung eines Teststreifens vor Beginn der Arbeiten beiwohnen, um zu gewährleisten, dass sowohl die angewandte Methode als auch das erzielte Ergebnis für den Kunden zufriedenstellend sind.
8. Zustimmung
Der Kunde erklärt sich bereit, den Mitarbeitern des Unternehmens den Zutritt zu seinem Grundstück zu gestatten, um die von ihm gewünschten Arbeiten innerhalb des vom Unternehmen im Rahmen einer bestimmten Vereinbarung festgelegten Zeitrahmens durchzuführen. Insbesondere wird durch das Überschreiten der Grundstücksgrenze automatisch und unmittelbar davon ausgegangen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die Erlaubnis haben, sich dort aufzuhalten, um die Arbeiten ohne Einschränkung auszuführen 7 Uhr morgens bis 17:30 Uhr eines bestimmten Tages (einschließlich der angemessenen Zeit, die erforderlich ist, um eine unvollendete Arbeit zu sichern, die Ausrüstung und das Material zu sichern und das Grundstück zu räumen).
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die Wasser-, Strom-, Gas- und/oder sonstigen Versorgungsleitungen des Kunden ohne jegliche Einschränkung oder Kosten für das Unternehmen nutzen dürfen. Es ist zu beachten, dass das Unternehmen in der Regel keinen Strom, kein Gas und/oder keine andere Energie vom Grundstück des Kunden benötigt, um die im Rahmen dieses Vertrags vereinbarten Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen. Sollten die Umstände es jedoch erforderlich machen, dass das Unternehmen Strom, Gas und/oder eine andere Energiequelle auf dem Grundstück des Kunden benötigt, um die im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbarten Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen, wird das Unternehmen den Kunden darüber informieren und dessen schriftliche und unterzeichnete Zustimmung zur Nutzung der genannten Energiequelle einholen, wenn diese für die Erbringung der erforderlichen Dienstleistung(en) im Einklang mit der Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich ist.
Für den Fall, dass der Kunde NICHT über eine Wasser-, Strom- und/oder sonstige Energieversorgung im Freien verfügen, die das Unternehmen nutzen kann, um die Arbeiten auszuführen, die es für das Unternehmen, den Kunden, übernommen hat MUSS den Betrieb vor Beginn der Arbeiten über diesen Umstand informieren. Der Kunde versteht nämlich, dass das Unternehmen in diesem Fall möglicherweise andere Vorkehrungen treffen muss, die für den Kunden mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können, die MUSS bezahlt werden BEVOR können die Arbeiten an den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen aufgenommen werden.
9. Zeitrahmen für die Fertigstellung der Arbeiten
Das Unternehmen wird sich stets nach besten Kräften bemühen, die Arbeiten so schnell wie möglich und zum vereinbarten Termin abzuschließen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Zeitrahmen für die Fertigstellung der Arbeiten des Unternehmens aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, variieren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schlechtes Wetter und/oder eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Produkten, die für die Dienstleistungen des Unternehmens erforderlich sind (siehe auch die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, die sich sowohl auf Stornierungen und Umplanungen als auch auf höhere Gewalt beziehen). Sollten solche Umstände eintreten, wird der Kunde so schnell wie möglich kontaktiert und die Fertigstellung der Arbeiten wird dann vom Unternehmen so schnell wie möglich und innerhalb der folgenden Frist neu geplant NICHT MEHR ALS 28 ARBEITSTAGE (d.h. Montag bis Freitag), andernfalls wird die Vereinbarung zwischen den Parteien als null und nichtig betrachtet.
10. Vertragspreis und Zahlung des Vertrages
Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung, Debit- oder Kreditkarte (nicht American Express), Bargeld, Scheck, ausgestellt auf ‘UNIVERSAL RENEWABLES LTD’ (vorbehaltlich 5 Tage für die Abrechnung). Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, alle mit einem bestimmten Kunden ausgehandelten oder angewandten Rabatte für Bestellungen zu streichen, wenn die Zahlung nicht gemäß diesem Punkt erfolgt ist.
Abhängig von den Waren und/oder Dienstleistungen, die der Kunde konkret benötigt, ist eine Anzahlung in Höhe von 25-50% DES GESAMTWERTS DER RECHNUNG (abhängig von der genauen Art der erforderlichen Arbeiten, die dem Kunden zu Beginn vom Unternehmen mitgeteilt werden) ist 7 Tage vor Beginn der zwischen den Parteien vereinbarten Arbeiten erforderlich. Der Restbetrag der Rechnung des Unternehmens ist dann bei Abschluss der Arbeiten zu begleichen, da Abschlagszahlungen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden möglich sind. Bei Arbeiten, die innerhalb von 7 Tagen begonnen werden müssen, wird der Restbetrag jedoch am letzten Tag der Fertigstellung fällig. Dauert die Ausführung der Arbeiten länger als 24 Stunden, so kann der Unternehmer vom Kunden eine Reihe von Teilzahlungen bis zum Abschluss der Arbeiten verlangen, sofern die Bedingungen für die Abrechnung mit dem Kunden festgelegt und schriftlich bestätigt sind.
Erstreckt sich die vereinbarte Arbeit des Unternehmens für den Kunden über mehrere Tage, Wochen oder Monate, ist das Unternehmen berechtigt, den zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, der das Unternehmen im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Parteien für eine Erhöhung entschädigt, die das Unternehmen aufgrund von Änderungen des nationalen Mindestlohns, der nationalen Versicherungsbeiträge, der Mehrwertsteuer oder anderer staatlicher Abgaben zu zahlen hat, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Alle ausstehenden Beträge sind am Tag des Abschlusses der Arbeiten fällig, es sei denn, sie wurden vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart.
11. Versäumnis zu zahlen
Wird eine Zahlung an das Unternehmen nicht fristgerecht geleistet, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8% ÜBER DEM BASISZINSSATZ DER NATWEST BANK PLC. Diese Zinsen auf ausstehende Zahlungen werden täglich ab dem Tag der Fälligkeit bis zum Tag der endgültigen Zahlung berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt ist. Darüber hinaus werden Verwaltungs- und/oder Gerichtskosten im Zusammenhang mit überfälligen Rechnungen für Kunden in der Höhe in Rechnung gestellt, wie sie unter den gegebenen Umständen angefallen sind. Wenn der Kunde jedoch eine Rechnung für eine Bestellung in gutem Glauben bestreitet und sich unverzüglich schriftlich per unterzeichnetem Brief oder E-Mail an die in der Fußzeile angegebenen Daten wendet, werden die Zinsen nicht erhoben. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Preise des Unternehmens die Mehrwertsteuer enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn sich der Mehrwertsteuersatz zwischen dem Datum der Bestellung und der tatsächlichen Installation ändert, wird der vom Kunden zu zahlende Satz angepasst. NICHT die verlangten Gegenstände und/oder Dienstleistungen wurden bereits vollständig bezahlt, bevor die Änderung des Mehrwertsteuersatzes in die Praxis umgesetzt wurde.
12. Erbringung von Dienstleistungen
Alle Dienstleister des Unternehmens sind umfassend geschult und verfügen sowohl über die Erfahrung als auch über das Wissen, um alle Dienstleistungen des Unternehmens nach Branchenstandards zu erbringen. Der Kunde versteht, dass all diese Dienstleistungen nicht dazu gedacht sind, das Eigentum des Kunden in irgendeiner Weise zu beschädigen. Vielmehr werden die Verfahren des Unternehmens zusammen mit der bebauten Umgebung NICHT keine Schäden oder Beeinträchtigungen der umliegenden Pflanzenwelt, der Tierwelt und/oder der weiteren Umgebung verursachen. Der Kunde ist sich jedoch bewusst, dass an seinem Eigentum dennoch Schäden entstehen können, die auf schlechte Wartung, Nachlässigkeit und/oder die Verwendung minderwertiger Baumaterialien zurückzuführen sind. Wo immer möglich, wird das Unternehmen den Kunden auf die notwendigen Wartungsarbeiten hinweisen, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, die mit dem jeweiligen Kunden vereinbart wurden. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass er, wenn er der Ausführung der Arbeiten zustimmt, alle damit verbundenen Risiken akzeptiert, unabhängig davon, ob die vorgenannten Wartungsarbeiten, auf die der Betrieb den Kunden hinweist, tatsächlich durchgeführt wurden oder ob sie unsachgemäß ausgeführt wurden. Gleichzeitig ist aber auch zu beachten, dass der Betrieb NICHT haftet nicht für Probleme oder Schäden, die am Eigentum des Kunden entstehen, die nicht mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen des Unternehmens zusammenhängen.
13. Standort bei Fertigstellung
Obwohl die Mitarbeiter des Unternehmens alle zumutbaren Anstrengungen und Vorsichtsmaßnahmen unternehmen, um das Eigentum des Kunden sauber und aufgeräumt zu hinterlassen, ist sich der Kunde darüber im Klaren, dass am Ende der Arbeiten noch einige sichtbare Spuren der durchgeführten Arbeiten vorhanden sein können. Folglich gestattet der Kunde im Einklang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung, dass ein MINIMUM 14 Tage Bewitterungszeit, damit die Immobilie wieder so wird, wie sie war BEVOR die Arbeiten von dem Unternehmen jemals tatsächlich begonnen wurden. Der Kunde wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass professionelle Reinigungskräfte für bestimmte Aspekte der Räumlichkeiten und des Eigentums des Kunden benötigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fenster der Immobilie.
14. Reparaturen und die Ausführung von Zusatzarbeiten
Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, dem Kunden während der Dauer der auszuführenden Arbeiten zusätzliche Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich in dem jeweiligen Vertrag aufgeführt sind. Das Unternehmen wird jedoch kleinere Reparaturen, die im Zusammenhang mit dem schriftlichen Kostenvoranschlag stehen, den der Kunde vor Beginn der Arbeiten erhalten hat, innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen, ohne dass der Kunde eine weitere Zahlung an das Unternehmen leisten muss. Darüber hinausgehende Reparaturen werden ermittelt, und je nachdem, was der Kunde bevorzugt, wird entweder ein Kostenvoranschlag für die Ausführung dieser Arbeiten vor Ort erstellt OR Das Unternehmen stellt dem Kunden dann eine fachkundige Beratung zur Verfügung, auf die der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt für einen Kostenvoranschlag zurückgreifen kann. Wenn nämlich zusätzliche Arbeiten angefordert werden, die über die in der Vereinbarung zwischen den Parteien genannten hinausgehen, müssen diese schriftlich angefordert, angeboten und in Rechnung gestellt werden, wobei die hier festgelegten Bedingungen weiterhin gelten.
Sollte der Kunde sowohl verlangen als auch bestätigen, dass diese zusätzlichen Arbeiten vom Unternehmen ausgeführt werden sollen, werden diese Arbeiten nach Möglichkeit noch am selben Tag ausgeführt, andernfalls so schnell wie möglich danach und innerhalb einer von beiden Vertragsparteien vereinbarten Frist. Ist es dem Unternehmen nicht möglich, die zusätzlichen Arbeiten am selben Tag, an dem sie für den Kunden festgelegt werden, abzuschließen oder zu beginnen, werden diese Arbeiten für das nächste verfügbare Zeitfenster des Unternehmens geplant, das mit dem Kunden zu diesem Zweck vereinbart werden kann. Wenn der Unternehmer die vom Kunden verlangten Arbeiten nicht mit der angemessenen Sorgfalt und Fachkenntnis und mit fehlerfreiem und wie beschriebenem Material ausführt, hindert diese Bestimmung der vorliegenden Geschäftsbedingungen den Kunden nicht daran, nach geltendem Recht Rechtsmittel einzulegen.
15. Schadenersatz und Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden am Eigentum des Kunden, die direkt durch Fehler des Personals, Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht wurden, wenn diese innerhalb der folgenden Frist entdeckt werden 72 STUNDEN der Fertigstellung der Arbeiten. Das Unternehmen hat dann 30 TAGE ab dem Datum, an dem der Kunde das Unternehmen von einem Schaden in Kenntnis setzt, das Objekt zu inspizieren und dann die alleinige Wahl zu haben, entweder die Reparatur(en) durchzuführen oder, alternativ, das Unternehmen kann diese Reparaturen auch an eine von ihm gewählte seriöse und entsprechend qualifizierte Drittpartei vergeben.
Diese Bestimmungen schließen nicht die Haftung für Personenschäden oder Tod, Betrug oder arglistige Täuschung oder Verstöße gegen die Abschnitte 12-15 des Sale of Goods Act 1979, die Abschnitte 2-5 des Supply of Goods and Services Act 1982 oder das Consumer Protection Act 1987 aus, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens und/oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Verluste oder Schäden des Kunden, die unvorhersehbar sind (d.h. eine offensichtliche Folge von Handlungen oder von den Parteien vernünftigerweise in Betracht gezogen) und die sich aus der vereinbarten Arbeit ergeben, die in einem bestimmten Fall abgeschlossen werden soll, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn oder entgangene Gelegenheiten, seelische Belastung oder Unannehmlichkeiten unter den spezifischen Umständen. Das Unternehmen haftet auch nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftseinbußen oder Geschäftsmöglichkeiten sowie Geschäftsunterbrechungen, die sich aus der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen an den Kunden ergeben, sowie in Bezug auf den Handel, das Geschäft oder den Weiterverkauf.
Wird das Unternehmen für einen vorhersehbaren Verlust oder Schaden des Kunden haftbar gemacht, ist die Haftung des Unternehmens auf die Höhe des Gesamtpreises begrenzt, den der Kunde an das Unternehmen gezahlt hat. Wie bereits erwähnt, wird das Unternehmen jedoch alle Schäden am Eigentum des Kunden beheben, die bei der Erbringung der vom Kunden geforderten Dienstleistung(en) im Rahmen des Vertrags zwischen den Parteien entstanden sind. Ist jedoch die Zahlung nach Abschluss der Arbeiten fällig und behauptet der Kunde, dass die vom Unternehmen ausgeführten Arbeiten einen geringfügigen Mangel aufweisen, so kann der Kunde nur einen Teil des ausstehenden Betrags einbehalten, der dem Wert des geringfügigen Mangels an den ausgeführten Arbeiten entspricht, wofür das Unternehmen ebenfalls eine schriftliche Quittung ausstellen wird.
16. Bürgschaft
Für die Dienstleistungen des Unternehmens, die gemäß dem Vertrag mit dem Kunden und diesen Geschäftsbedingungen erbracht werden, gelten die folgenden Produktgarantien des Herstellers: (a) Farb- oder Klarversiegelung des Daches - 10 Jahre; (b) Farbbeschichtung der Wände - 10 Jahre; und (c) Klarbeschichtung der Wände - 20 Jahre (NUR PROPERLA UND SMARTSEAL PRODUKTE). Diese Garantien und die Quittung werden vom Unternehmen erst dann ausgestellt, wenn der Kunde die vollständige Zahlung an das Unternehmen geleistet hat. Der Kunde versteht jedoch auch, dass die Garantien NUR beschränkt auf Rissbildung, Abblättern und Abplatzen und NICHT das Dach selbst, während für etwaige zusätzliche Arbeiten und/oder Reparaturen gesonderte Garantien gelten. Wenn der Kunde sein Eigentum an eine andere Person verkauft oder überträgt, kann die Garantie(n) des Unternehmens ebenfalls übertragen werden, wenn mindestens die schriftliche Genehmigung des Unternehmens eingeholt wird. 30 TAGE im Voraus. Diese Garantien können auch als ungültig angesehen werden, wenn - (a) irgendetwas, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Farben, Lösungsmittel und/oder andere Chemikalien, ohne unser vorheriges Wissen oder unsere schriftliche Zustimmung auf ein Dach aufgetragen wird; (b) eine andere Person oder ein anderes Unternehmen ohne unser vorheriges Wissen oder unsere schriftliche Zustimmung Arbeiten an einem Dach vornimmt
(c) ein Austausch von Fliesen oder Zementarbeiten vorgenommen wird, ohne dass eine vom Unternehmen empfohlene Behandlung oder ein Zusatzstoff verwendet wird oder ohne vorherige Kenntnis oder schriftliche Zustimmung des Kunden; und/oder (d) das Unternehmen dem Kunden mündliche oder schriftliche Wartungsempfehlungen gibt, die nicht befolgt werden. Softwash-Biozid-Kunden verstehen auch, dass es KEINE GARANTIE für diese Dienstleistung des Unternehmens. Dies liegt daran, dass das spezifische Produkt, das für diese Dienstleistung verwendet wird, Zeit braucht, um seine optimale Wirkung zu entfalten. Obwohl ein behandeltes Dach bis zu fünf Jahre lang moosfrei sein kann, kann bei starkem Befall eine zweite Behandlung erforderlich sein, die dem Kunden vor der Verwaltung zusätzliche Kosten verursacht.
17. Mit Garantie gelieferte Produkte
Wenn das Unternehmen Produkte von Drittherstellern liefert oder verwendet, um Dienstleistungen zu erbringen, die als erforderlich für einen Kunden vereinbart wurden, wird das Unternehmen alle damit verbundenen Garantien innerhalb von 28 ARBEITSTAGE (vorbehaltlich Royal Mail), auf die sich der Kunde dann gegenüber dem Hersteller berufen kann, wenn eines der oben genannten Produkte in irgendeiner Weise fehlerhaft ist. Gleichzeitig garantiert das Unternehmen je nach Produkt für einen Zeitraum von 1-10 Jahren, dass die installierten Waren frei von Materialfehlern sind, mit Ausnahme von: normalem Verschleiß und natürlicher Witterung, Fahrlässigkeit des Kunden und/oder Dritter, vorsätzlicher Beschädigung, Unfall, Nichtbeachtung der Anweisungen, Änderungen oder Reparaturen, die nicht von einem der vom Unternehmen autorisierten Reparateure vorgenommen wurden, vorhandenem Holz, das an eine Installation angrenzt, Mängeln an Filz, einem vorhandenen Dach, Ziegeln, Kehlen oder Ortgängen, es sei denn, das Unternehmen hat diese erneuert. Soweit zutreffend, garantiert der Unternehmer dem Kunden auch nicht, dass die gelieferten Produkte und Waren in Farbe und Zusammensetzung mit den Mustern übereinstimmen, es sei denn, es wird ausdrücklich das Gegenteil behauptet; gegen das Wachstum jeglicher Pflanzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf selbst gesätes Unkraut, Moos und Pilze; Schmutz- oder Schuttansammlungen in entkernten Produkten; Absplitterungen, Abplatzungen oder Schrammen an Naturstein. Schließlich haftet das Unternehmen auch nicht für Schäden am oder im Zusammenhang mit dem Untergrund, dem Unterbau, der Grasnarbe oder den an die Anlage des Unternehmens angrenzenden Strukturen, die sich aus der Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten für den Kunden als Folge der vereinbarten Fertigstellung der Arbeiten durch das Unternehmen ergeben.
18. Verzögerungen und Beeinträchtigungen der erforderlichen Arbeiten
Verursacht der Kunde Verzögerungen oder Kürzungen bei der Fertigstellung der Arbeiten, die das Unternehmen durchführen soll, die nicht in seinem Einflussbereich liegen und die dazu führen, dass der mit dem Kunden vereinbarte Zeitplan gestört wird, so dass er nicht korrigiert oder angepasst werden kann, müssen zusätzliche Zahlungen geleistet werden. Folglich gelten in Fällen, in denen ein verschobener Arbeitsplan vom Unternehmen nicht korrigiert oder angepasst werden kann, die ebenfalls in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Stornierungsrichtlinien für die Art und Weise, wie das Unternehmen mit diesem Problem umgeht, es sei denn, derartige verschobene oder zusätzliche Arbeiten können vom Unternehmen separat angeboten und vereinbart werden.
Es ist auch zu beachten, dass in Fällen, in denen das Unternehmen zusätzliche Zeit für bestimmte Arbeiten aufwenden muss, die mit einem Kunden vereinbart wurden, oder in denen das Unternehmen zusätzliche Arbeiten ausführen muss, zusätzliche Gebühren für die Anmietung von Geräten sowie zusätzliche Arbeits- und Überstundenkosten für die Ausführung der Arbeiten auf der Grundlage der Standardtarife des Unternehmens für diese Art von Arbeit anfallen.
19. Höhere Gewalt (unvorhergesehene Ereignisse)
Das Unternehmen ist weder haftbar noch in Verzug für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, einschließlich Krankheit, Handlungen oder Vorschriften von Regierungen oder supranationalen Behörden, Krieg oder nationaler Notstand, terroristische Handlungen, Unfall oder Feuer. Der zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bestehende Vertrag wird während eines solchen Zeitraums für dessen Dauer ausgesetzt, wenn eine der beiden beteiligten Parteien ihre Verpflichtungen aus einem der in dieser Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründe nicht erfüllen kann.
20. Das Recht des Unternehmens, einen Kundenvertrag zu kündigen
In Verbindung mit der vorstehenden Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen kann es vorkommen, dass mit dem Kunden vereinbarte Arbeiten aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, storniert werden müssen OR die Nichtverfügbarkeit von Lagerbeständen, Personal oder wichtigen Materialien, die dazu führt, dass das Unternehmen die im Rahmen dieses Vertrags für die Ausführung der genannten Arbeiten erforderlichen Waren und/oder Dienstleistungen nicht liefern kann. In diesem Fall setzt sich das Unternehmen unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung, etwaige geleistete Vorauszahlungen werden vom Unternehmen zurückerstattet, und wenn das Unternehmen bereits mit den Arbeiten begonnen hat, muss der Kunde dem Unternehmen keine Zahlungen für die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeführten Arbeiten leisten.
21. Widerrufsbelehrung für Kunden
Wenn der Kunde die mit dem Unternehmen vereinbarten Arbeiten stornieren möchte, ist es ihm gestattet 14 TAGE ab dem Datum des Vertragsabschlusses gemäß den Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 zu widerrufen, sofern der Kunde nicht freiwillig auf dieses Recht verzichtet hat. Wird das Widerrufsrecht durch schriftliche Mitteilung (per Einschreiben oder E-Mail) innerhalb der vorgenannten Widerrufsfrist ausgeübt, erstattet das Unternehmen alle Zahlungen, die der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist geleistet hat (in Übereinstimmung mit dem Vertragspreis und dem Abschnitt "Zahlung des Vertrags" in diesen Geschäftsbedingungen). 28 TAGE. Wenn der Kunde diese Vereinbarung dennoch kündigt NACH 14 TAGEN (‘Stornierungsfrist’), werden alle geleisteten Anzahlungen NICHT vom Unternehmen zurückerstattet werden.
Aufgrund der Art der vom Unternehmen für einen bestimmten Kunden auszuführenden Arbeiten muss das Unternehmen in der Regel sowohl die Ausrüstung als auch das Material und die Arbeitskräfte einplanen, die es für die Ausführung der erforderlichen Arbeiten benötigt. Infolgedessen muss sich der Kunde darüber im Klaren sein, dass alle Arbeiten, die außerhalb der oben genannten Stornierungsfrist vom Kunden selbst storniert oder verschoben werden, sofort die folgenden Gebühren nach sich ziehen, die innerhalb von 7 Werktagen nach der Entscheidung des Kunden, die Arbeiten zu stornieren oder zu verschieben, in voller Höhe zu zahlen sind:
- 15 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn - 25% des ursprünglichen Angebots an den Kunden;
- 7 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn - 50% des ursprünglichen Kostenvoranschlags, der dem Kunden vorgelegt wurde;
- 48 Stunden vor dem geplanten Beginn - 75% des ursprünglichen Angebots an den Kunden.
Wenn der Kunde den vom Unternehmen nach der Fertigstellung des Testmusters vor Ort hergestellten Standard nicht akzeptiert oder diesem nicht zustimmt und es dem Unternehmen nicht möglich ist, das vom Kunden gewünschte Ergebnis zu erzielen, erklärt sich das Unternehmen bereit, die spezifische Vereinbarung zwischen den Parteien zu stornieren, wobei nur die für die ursprüngliche Begutachtung und/oder das Testmuster angefallenen Vorlaufkosten in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde hat etwas anderes vereinbart. Der Aufpreis darf nicht unter einem festen Satz von £1.000,00p liegen, ohne Mehrwertsteuer, Reisekosten und/oder Kosten für die Anmietung externer Anlagen, die dem Unternehmen für die Durchführung seiner Arbeit entstehen, sowie die Kosten für verderbliche Artikel oder andere speziell zu bestellende Materialien, die für die Durchführung der mit dem Unternehmen vereinbarten Arbeit(en) erforderlich sind.
22. Beendigung und Erstattungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen
In Bezug auf die Lieferung von Waren durch das Unternehmen im Rahmen eines Vertrags mit dem Kunden kann der Kunde die Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrags innerhalb von 28 TAGE in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) ab dem Datum, an dem das Unternehmen den Erhalt der Zahlung bestätigt. Was die Erbringung von Dienstleistungen betrifft, so haben sowohl der Kunde als auch das Unternehmen das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen und damit auch die Arbeit jederzeit einzustellen. Der Kunde versteht jedoch auch, dass KEINE ERSTATTUNG wird angeboten, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass die vereinbarte Arbeit zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde versucht hat, die Fertigstellung der vereinbarten Arbeit durch das Unternehmen zu beenden, bereits begonnen hat.
23. Dritte Parteien
Diese Vereinbarung gilt nur für die Beziehung des Kunden zum Unternehmen und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte abgetreten oder im Namen oder zugunsten Dritter gehalten werden. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Vertreter für eine andere Person handelt, weder in einer kommerziellen noch in einer nicht-kommerziellen Beziehung, so dass diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 1(2) des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 nicht von einem Dritten durchsetzbar ist. Dies bedeutet also, dass die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden besteht, der verpflichtet ist, im Vertrag mit dem Unternehmen zu bleiben, falls einer oder beide Unterschriftsberechtigten (‘der benannte Vertreter’) zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden ausscheiden und/oder die Holdinggesellschaft des Kundenbetriebs dazu dient, entweder ihren GmbH-Firmennamen oder ihren Handelsnamen zu ändern.
24. Politik zur Bekämpfung von Diskriminierung und Belästigung
Das Unternehmen nimmt die Dienste eines breiten Spektrums von Menschen mit unterschiedlichem religiösen, ethnischen und nationalen Hintergrund in Anspruch. Eine Diskriminierung oder Belästigung von Mitarbeitern des Unternehmens, die im Auftrag des Unternehmens für einen bestimmten Kunden tätig sind, wird nicht geduldet unter ANY Umstände. Für den Fall, dass einer der Mitarbeiter des Unternehmens derartige Missbrauchsvorwürfe an das Unternehmen heranträgt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Mitarbeiter zu veranlassen, ihre Arbeit sofort einzustellen und die Baustelle zu verlassen, bis die Ermittlungen durch das Unternehmen und/oder in besonders schwerwiegenden Fällen durch die Polizei abgeschlossen werden können. Wenn das Unternehmen eine solche Untersuchung durchführen muss, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, muss das Unternehmen CANNOT und WIRD NICHT für die Nichteinhaltung vorher vereinbarter Fristen für Arbeiten, die von den Mitarbeitern des Unternehmens erledigt werden sollen, bestraft werden.
Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, nach Abschluss seiner Untersuchung zu entscheiden, ob ein Auftrag, bei dem eine Diskriminierung durch seine Mitarbeiter beanstandet wurde, entweder durch die Mitarbeiter, die die Beschwerde eingereicht haben, oder durch ein neues Team von Mitarbeitern des Unternehmens fortgesetzt wird. Falls das Unternehmen beschließt, die Arbeit für einen bestimmten Kunden nicht fortzusetzen, werden alle Gelder, die der Kunde an das Unternehmen gezahlt hat und die nicht bereits für die Bezahlung der Arbeiter des Unternehmens und/oder für Material verwendet wurden, zurückerstattet. IN VOLLEM UMFANG an den Kunden. Sollte das Unternehmen jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Arbeit für einen Kunden unter diesen Umständen fortgesetzt werden sollte, behält es sich das Recht vor, die Arbeit sofort einzustellen und die Baustelle zu räumen, wenn weitere Fälle von Diskriminierung von einem der Mitarbeiter des Unternehmens auf derselben Baustelle gemeldet werden, ohne dass eine Rückkehr möglich ist, da keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. Stattdessen werden unter diesen Umständen alle Gelder, die der Kunde an das Unternehmen gezahlt hat und die nicht bereits für die Bezahlung der Mitarbeiter des Unternehmens und/oder für Material verwendet wurden, zurückerstattet. IN VOLLEM UMFANG an den Kunden.
Das Unternehmen hat auch ein‘NULL TOLERANZ’Politik für die Belästigung von Mitarbeitern des Unternehmens. Für den Fall, dass ein Kunde, ein potenzieller Kunde oder eine in ihrem Namen handelnde Person einen Mitarbeiter des Unternehmens anruft und ihn aus irgendeinem Grund in irgendeiner Weise beleidigt, wird dieser Missbrauch sofort der Polizei gemeldet, damit diese Maßnahmen ergreifen kann, wenn sie dies für angemessen hält. Darüber hinaus werden alle Aufzeichnungen, die das Unternehmen von einem solchen Missbrauch hat, an die Behörden weitergeleitet, um sie bei allen Maßnahmen zu unterstützen, die sie gegen eine Partei ergreifen wollen, die einen solchen Anruf getätigt hat (N.B. Das Unternehmen zeichnet alle Anrufe auf, um eine zeitnahe Aufzeichnung aller Kommunikationen mit Kunden und potenziellen Kunden zu erhalten, um die Geschäftsstandards aufrechtzuerhalten und um den Missbrauch unserer Mitarbeiter zu verhindern.
25. Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit
Dem Unternehmen ist es gestattet, Fotos, Videos, Bewertungen oder Beschreibungen des Eigentums eines Kunden und/oder der für ihn durchgeführten Arbeiten zu verwenden, um für die Dienstleistungen des Unternehmens zu werben und die Mitarbeiter des Unternehmens zu schulen, ohne den Kunden entschädigen zu müssen, wenn dieser diese Vereinbarung unterzeichnet hat. Das Unternehmen wird zu keinem Zeitpunkt sensible Informationen angeben, die einen Kunden spezifisch identifizieren könnten, mit Ausnahme von Produktgarantien, die für die vereinbarte Arbeit des Unternehmens relevant sind. Damit das Unternehmen die Kontaktdaten eines Kunden speichern und für Marketingzwecke verwenden kann, einschließlich des Verkaufs des Unternehmens an eine andere Partei, muss der Kunde seine Zustimmung gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung und/oder anderer einschlägiger Gesetze, die in Zukunft erlassen und umgesetzt werden, erteilen. Für weitere Informationen sollte der Kunde die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens einsehen unter https://www.universalecomhomes.co.uk/privacy
Bitte beachten Sie, dass alle unsere Anrufe zu Schulungs- und Überwachungszwecken aufgezeichnet werden.
26. Plagiate und Verstöße gegen das Urheberrecht
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Sinne dieser Geschäftsbedingungen Plagiate und Verstöße gegen das Urheberrecht darin bestehen, dass Ideen, Arbeiten, Methoden, Wörter, Bilder oder Daten einer anderen Partei übernommen, verwendet und vorgelegt werden, ohne dass die genannte Partei die entsprechende Anerkennung oder Danksagung erhält. Das Unternehmen akzeptiert keine Fälle von Plagiaten und/oder Verstößen gegen das Urheberrecht durch den Kunden in Bezug auf irgendeinen Aspekt dieser Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Kunden und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere zum Zwecke der Abgabe eines Angebots oder eines Vertrags an eine andere Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Das Recht und die Gerichtsbarkeit von England und Wales gelten für alle Waren und Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen einer Vereinbarung zwischen den Parteien liefert, sowie für alle Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung der besagten Waren und/oder Dienstleistungen ergeben. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Schlichtung zur Beilegung von Streitigkeiten vorgesehen ist, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, vorausgesetzt, dass eine schriftliche Beschwerde (siehe auch die Beschwerdepolitik des Unternehmens - eine Kopie ist auf Anfrage erhältlich) des Kunden zuerst schriftlich bei dem Unternehmen eingegangen ist, in Übereinstimmung mit der Beschwerdepolitik des Unternehmens, die auf Anfrage per Post oder E-Mail erhältlich ist.
27)a) Geschäftsbeschwerdepolitik
Alle Beschwerden sind per E-Mail an info@universalecohomes.co.uk zu richten und mit einem Foto zu belegen, oder per Post an unseren eingetragenen Firmensitz 4a, De Grey Square, De Grey Road, Colchester, Essex, CO4 5YQ. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, innerhalb von 28 Tagen nach Eingang der Beschwerde Nachforschungen anzustellen und, falls erforderlich, Dritte zu kontaktieren, bevor es antwortet.
28. Rechtshinweis
- Jede Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, gilt als trennbar. Daher bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Bezug auf den Gegenstand dieser spezifischen Vereinbarung völlig unberührt.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde GELESEN UND AKZEPTIERT diese Bedingungen und Konditionen OHNE AUSNAHME.
- Wenn Sie Fragen zu einem Aspekt dieses Dokuments haben, wenden Sie sich bitte an uns: Eingetragener Sitz: 4a, De Grey Square, De Grey Road, Colchester, Essex, CO4 5YQ
- E-Mail: info@universalecohomes.co.uk Tel: 08000 472 404 Mob: 07850 228 873 Web: www.theroofcleaningexperts.co.uk / www.universalecohomes.co.uk
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